AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL). Abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung schriftlich
zugestimmt haben. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen haben auch Gültigkeit, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender und abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.2. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch,
so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.3. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB und
öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie öffentlich-rechtliche Stiftungsvermögen.
Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller, dass er diese Bedingungen erfüllt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung
(Auftragsbestätigung)per Fernkommunikationsmittel i. S. v. § 312b BGB (Annahme) oder
durch Lieferung binnen drei Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung.
2.3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften
und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns abgegebenen
Produktbeschreibung.Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und
Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit der Ware oder mit
unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der
Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit,
als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
Andere oder darüber hinaus gehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber
hinausgehender Verwendungszweck bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
3.1. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.2. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz gemäß den in
der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preisen zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas Abweichendes mit uns schriftlich oder textlich
vereinbart wurde.
3.3. Wir sind berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis
maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben oder der Lieferant
berechtigterweise seine Preise nachträglich und nachweislich erhöht hat.
Dieses legen wir unserem Vertragspartner offen.
Sofern dieses zu einer Überschreitung des aus der bei der Bestellung jeweils gültigen
Preisliste ersichtlichen Preises von mehr als 10 % führt, sind wir als auch unser
Vertragspartner berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten.
Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Wir behalten uns Teillieferungen vor.
4.2. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich stets als
voraussichtlich, auch wenn dieses nicht besonders erwähnt wird. Ein Anspruch auf
Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht nicht. In Lieferverzug
geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung
einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Vertragspartners
als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der
uns gesetzten Frist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Auslieferung im Liefergebiet erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen.
Die Gefahr geht dabei, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt, auf den Besteller über,
sobald wir die Sache dem beauftragten Unternehmen zur Auslieferung übergeben haben.
Gleiches gilt für den Fall der Lieferung durch uns. Auch Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr
und Rechnung des Vertragspartners.
4.4. Hat der Besteller uns eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt
und weichen wir ohne dringenden Grund hiervon ab, so haften wir dem Besteller für einen
etwaig daraus entstehenden Schaden.
4.5. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten, so gehen
die Transportrisiken wie auch das Risiko der termingerechten Belieferung auch dann zu
seinen Lasten, wenn der Transport zum Ort des Vertragspartners frachtfrei wäre.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des
Vertragspartners. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers versichern wir
die Ware gegen Transportschäden.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und -weg nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen aus.
4.8. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere
Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung in allen denkbaren Fällen auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen
sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig gehandelt haben, insbesondere in den Fällen, in denen wir selbst trotz rechtzeitiger
Bestellung von unserem Lieferanten nicht beliefert wurden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis
zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des
Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne
dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung
länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehendere Ansprüche,insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen,
sofern wir nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug
zu bezahlen, sofern nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto,
wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3. Wechsel nehmen wir auf in Rechnung gestellte Beträge nicht entgegen,
Schecks nur erfüllungshalber.
6.4. Andere als Barzahlung ist erst erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten,
dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können.
Für die rechtzeitige Vorlegung von Schecks haben wir nicht einzutreten.
6.5. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung.
Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche sind wir berechtigt, für jede Mahnung eine
Kostenpauschale in Höhe von 5,–EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu berechnen.
6.6. Bei Verzug sind alle offenstehenden Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.7. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
6.8. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Zugang der Rechnung bezahlt oder mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder von ihm
zahlungshalber gegebene Schecks nicht eingelöst werden oder nach Angebotsabgabe oder
Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder
Zahlungswilligkeit des Vertragspartners oder auch die eines Scheck- oder Wechselbeteiligten
zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer Frist von zwei Wochen
nach unserer Wahl berechtigt, – vom Vertrag zurückzutreten oder - Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangenund zudem die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu fordern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung,
gleichgültigaus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte
bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung für die Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges zu verfügen. Er ist dabei zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit
der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass -der Vertragspartner seinem Kunden gegenüber
den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns
auf seinen Kunden übergeht und-die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns
ausgekehrt werden. Bereits hiermit tritt unser Vertragspartner seine Forderung aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.3. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nach kommt,
ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.4. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Bennennung seiner
Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der ihm zustehenden Forderungen verpflichtet.
7.5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer
Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt
von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder
Verfügung zu enthalten.In seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware hat er auf unser
Verlangen sofort auszusondern. Unser Vertragspartner ist ferner verpflichtet, uns eine
Pfändung in unser Eigentum oder jede andere Beeinträchtigung unseres Eigentums
und/oder unserer Forderungsrechte sofort schriftlich oder textlich anzuzeigen.
7.6. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug unseres Vertragspartners
freihändig und ohne vorherige Androhung von Verkauf oder Versteigerung zu verwerten.
Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen
Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 25 % pauschalierten Schadensersatzes.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren
oder höheren Schaden nachzuweisen.
7.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über den Verbleib der gelieferten
Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des
Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
Der Vertragspartner gestattet uns schon jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.
7.9. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung
um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe
der darüber hinausgehenden Sicherheiten, insoweit nach unserer Wahl, verpflichtet.
7.10. Wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens
gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Unsere Lieferverpflichtung
erlischt und soweit bereits geliefert wurde, hat unser Vertragspartner bereits im Antragsverfahren
auf den für uns bestehenden Eigentumsvorbehalt und die Forderungsabtretungen hinzuweisen.
8. Produkthaftung
8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen.
Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den
Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen.
Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet und wir übernehmen insoweit
auch keinerlei Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über
die von uns vertriebene Ware. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im
Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel
Informationen hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher
vorliegen. Auf Anforderung informieren wir unseren Vertragspartner
umfassend über die Eignung der Produkte.
8.3. Für Schäden bei Nichtbeachtung der vorstehenden Informationspflichten
unseres Vertragspartners übernehmen wir keinerlei Haftung für ihm etwaig entstehende Schäden.
9. Gewährleistung
9.1. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und
offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit und/oder
offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei
uns schriftlich oder textlich zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Besteller
hat bei offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen sowie bei nicht
offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigten Mängeln
zunächst ausschließlich die nachstehend geregelten Rechte. Diese Regelung lässt die
Beweislastverteilung für das Vorliegen eines Mangels unberührt.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die
Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen
jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Änderung liegt allein in der vertragsgemäßen
Ingebrauchnahme der Ware. Die Gefahr, dass in diesen Fällen der nachträglichen Veränderung
der Ware z.B. durch Bedruckung und/oder Bestickung eine etwaige Zertifizierung ihre Geltung
verliert,trägt der Käufer.
9.4. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich
Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen
keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zu zumuten, so ist der
Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen
wie wir berechtigt.
Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen,
es sei denn, wir haben wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
9.6. Der Vertragspartner ist nicht befugt, gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen
diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere
Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene Rüge vor Ort zu überprüfen.
Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben wurde, entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung.
Die Kosten für die Anreise sind zu erstatten.
Stellt sich nach Rücknahme der Ware bei Prüfung durch uns heraus, dass die Mängelrüge
nicht berechtigt ist, liefern wir die Ware zurück.
Wir sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen
Transportkosten für die Rückholung und die Kosten der erneuten Lieferung zu verlangen.
Für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge können wir ein Entgelt von 10 %
des Nettowarenwertes, mindestens aber von 25,– EUR geltend machen, wobei unserem
Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
Vor Zahlungsausgleich sind wir zur Rücklieferung nicht verpflichtet.
Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
9.7. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn
unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge
gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
9.8. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung,
welche unserem Vertragspartner auf Grund eigener Inanspruchnahme durch
seinen Kunden entstanden sind.
9.9. Sandte der Vertragspartner die Ware entgegen diesen VL auf Grund einer Mängelrüge
gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
Ferner sind wir für den Fall der Annahme der Ware berechtigt, diese zu überprüfen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mängelrüge ungerechtfertigt ist, sind wir berechtigt,
neben den Kosten der Rücklieferung die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner
in Rechnung zu stellen und die Rücklieferung vom vorherigen Ausgleich dieser Rechnung
unbeschadet weitergehender Ansprüche- unsererseits geltend zu machen.
10. Vertrieb, Copyright
10.1. Für den Fall, dass unser Vertragspartner die Ware weiter vertreibt, verpflichtet er sich,
nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben.
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung
zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, uns
von den Folgen einer solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns
durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
10.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns gestellte Bilder
und Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen bzw. textlichen Zustimmung
eingesetzt werden.
10.3. Uns steht das Copyright und alle Urheberrechte an unserem zur Verfügung gestellten
Werbematerial, sowie auch an unserem Katalog oder von Teilen davon
(insbesondere Abbildungen) zu. Nur bei von uns erteilter vorheriger ausdrücklicher schriftlicher
oder textlicher Zustimmung ist unser Vertragspartner zur Nutzung, ohne dass ihm eigenständige
Rechte am Werbematerial erwachsen, berechtigt. Die von uns erteilte Zustimmung
kann von uns jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners für diesen Fall sind ausgeschlossen.
11. Verjährung
11.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners einschließlich etwaiger
Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort.
11.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
12. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dieses
geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist,
in unserer EDV speichern und verarbeiten.
13. Sonstiges
13.1. Es gilt für alle mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge aus
schließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Diese VL gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.
Für zuvor unter der Geltung der vorhergehenden VL abgeschlossene Rechtsgeschäfte
gelten die vorhergehenden VL weiter
13.3. Erfüllungsort für die Lieferung und die Verpflichtungen des Vertragspartners
ist unser Firmensitz.
13.4. Gerichtsstand für beide Teile ist, sofern sich der Streit auf ein Rechtsverhältnis
nach diesen VL bezieht, Hamburg; zuständiges Gericht ist, streitwertabhängig, entweder
das Amtsgericht Hamburg oder das Landgericht Hamburg.
13.5. Von einer eventuellen Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Jah-GmbH
Neuhöfer Strasse 23 Haus 11
21107 Hamburg
Hamburg, 01.10.2010